LED Kennzeichenbeleuchtung erlaubt oder nicht

LED Kennzeichenbeleuchtung – erlaubt oder verboten?

Im Umgang mit der LED Kennzeichenbeleuchtung kommt immer wieder die Frage auf, ist diese nun erlaubt oder nicht? Ist der Tausch durch LED-Soffitten verboten oder völlig legal?

Beginnen wir gleich mit den harten Fakten. Der einfache Tausch der normalen Halogenlampen durch LED-Soffitten ist nicht erlaubt!

LED-Kennzeichenbeleuchtung

Warum sind LED Nummernschildbeleuchtungen nicht erlaubt?

Der Grund ist ganz einfach. Für jedes Beleuchtungssystem an Ihrem Fahrzeug gibt es eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung gilt für die vorderen Scheinwerfer, für die Blinker, für die Nebelscheinwerfer sowie für die Rückleuchten und auch für die Kennzeichenbeleuchtung. In dieser Bauartgenehmigung ist festgelegt, welche Lampen für Ihr Auto zugelassen sind.

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Sofern Ihr Auto also von Werk ab keine LED Kennzeichenbeleuchtung verbaut hat, dürfen Sie nicht einfach die normalen Halogenlampen (H7, H8, H9 usw.) durch eine LED Lampe mit Checkwiderstand tauschen. Die Beleuchtungseinheit muss immer mit getauscht werden. Die Beleuchtung hat die Genehmigung in Verbindung mit der Einheit (Fassung) erhalten und nicht nur für das Lichtsystem. Durch den Tausch einer Komponente erlischt diese Genehmigung und somit auch die Betriebserlaubnis.

Wichtig für die am KFZ verbauten Beleuchtungseinheiten ist der Abstrahlwinkel und die Lichtintensität. Damit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden und die Kennzeichen immer gut lesbar sind, hat der Gesetzgeber einheitliche Bauartgenehmigungen erlassen. Bedenken Sie bitte auch, dass durch den reinen Tausch der LED es auch zu Spannungsproblemen kommen kann.

Wie kann man die unschöne “gelbe Beleuchtung” nun tauschen?

Es gibt 3 legale Möglichkeiten, die Kennzeichenbeleuchtung im Xenon / TFL Look erstrahlen zu lassen.

1. Sie kaufen sich eine neue komplette Einheit aus Leuchtmittel und Leuchte (Fassung)
2. Sie tauschen Ihre Beleuchtungseinheit gegen die Beleuchtungseinheit eines Fahrzeugs, welche die LED Beleuchtung bereits verbaut hat.
3. Sie ersetzen nur die Halogenlampe durch eine LED Lampe und fahren zum TÜV vor Ort um die Genehmigung zu erhalten. Diese Genehmigung (ABE) hat aber bei einer möglichen Kontrolle oder vor Gericht nicht zwangsläufig Bestand. Ihr TÜV kann Ihnen hier sicherlich Auskunft geben.

(4). Nicht legal: Sie tauschen die Halogenlampe durch eine LED Soffitte. Sie achten darauf, dass das Licht nicht farbig sondern weiß ist. Sie stellen sicher, dass das eingesetzte Leuchtmittel nicht zu hell strahlt und niemanden blendet. Weiterhin achten Sie darauf, dass die Kennzeichen gut lesbar sind und nicht Ihr gesamtes Fahrzeugheck ausleuchtet.

Ihnen muss bei Variante 4 klar sein, dass unter Umständen kein Versicherungsschutz besteht bzw. die Versicherung sich das Geld wieder bei Ihnen holt. Auch müssen Sie ggf. bei einer Polizeikontrolle mit einer Strafe rechnen und erhalten keine TÜV Bescheinigung. Für welche Variante Sie sich entscheiden, bleibt natürlich Ihnen überlassen.

Im Falle eines Unfalls, muß es natürlich einen Zusammenhang zwischen der Beleuchtung und dem Unfalls geben. Ihre Versicherung oder die Versicherung des Unfallgegners können allerdings einen Zusammenhang konstruieren. Wir wollen keine Angst verbreiten, sondern nur aufklären, was alles passieren kann. Bei der Mehrzahl der Fahrzeuge mit LED Beleuchtung wird wohl nie ein Problem auftreten.

Tipp: Legen Sie die Original-Beleuchtung in Ihr Handschuhfach. So können Sie ggf. immer zurückrüsten und müssen Ihr Auto nicht stehen lassen. Gute Fahrt!