LED Kennzeichenbeleuchtung
Individuelle Veränderungen am Fahrzeug werden als Tuning bezeichnet. Das Tuning soll dabei die Leistung oder die Fahreigenschaften verbessern oder das optische und akustische Design des Fahrzeuges verändern.
So unterscheidet man zwischen dem Motortuning, dem Fahrwerktuning, dem Karosserietuning oder auch dem Tuning bei der Beleuchtung.
Beim Tuning für die Beleuchtung muss man allerdings einiges beachten. So wird auch zwischen der Außenbeleuchtung des Fahrzeuges und der Innenbeleuchtung unterschieden. Für viele Fahrzeugliebhaber spielt die Kennzeichenbeleuchtung immer wieder eine Rolle. So möchten einige ihre Beleuchtung der Kennzeichen auf LED´s umrüsten.
Da auch die Kennzeichenbeleuchtung zur Außenbeleuchtung des Fahrzeuges gehört, sollte diese das geforderte E-Prüfzeichen haben. Bedingt ist diese Umrüstung auch erlaubt. Ein Austausch der Leuchtmittel, das heißt man tauscht die konventionellen Soffitte gegen LED-Soffitte aus, ist im eigentlichen Sinne nicht legal obwohl dieser Austausch für viele natürlich am einfachsten erscheint. Dazu ist der Tausch der Lampen natürlich auch am kostengünstigsten.
LED Kennzeichenbeleuchtung – was beachten?
Die Rechtliche Seite:
Die Beleuchtung des Nummernschildes besitzt eine sog. Bauartgenehmigung für die dort eingesetzen Leuchtmittel. Eine LED Beleuchtung ist in der Regel in dieser Bauartgenehmigung nicht vorgesehen.
» Vorschriften
» Zulassung
» Wie hell?
» Xenon white
» Xenon Look
» Checkwiderstand
» Ohne-Fehlermeldung
Um beim eigenen Fahrzeug eine LED-Kennzeichenbeleuchtung einzubauen, müsste man eigentlich die gesamte Einheit tauschen (Halterung + Stecker). So ein Austausch kann zum Beispiel durch eine Beleuchtung von anderen Fahrzeugen geschehen, welche schon ab Werk über diese LED verfügen. BMW ist in Sachen LED Beleuchtung Vorreiter. Wenn Sie von einem anderen Fahrzeug die Beleuchtungseinheit verbauen, sollten Sie dies zur Sicherheit von einem Fachmann durchführen lassen. Die Montage ist zwar nicht schwer, allerdings gehört ein gewisser Sachverstand dazu.
Für viele die meisten Hobbyschrauber ist diese Methode natürlich viel zu umständlich und deswegen fragt man sich, warum muß es denn wieder so kompliziert sein? Warum kann ich nicht einfach die Lampe gegen eine LED tauschen?
Der Grund ist folgender: Für das Beleuchtungssystem Ihres Autos oder Motorrads gibt es einen festgelegten Abstrahlwinkel. Dieser wird dadurch gewährleistet, in dem Lampe und Beleuchtungseinheit aufeinander abgestimmt sind. Wenn nur nur die Lampe gegen eine LED getauscht wird aber die Einheit gleich bleibt, dann kann das Licht zu dunkel oder aber auch (was häufiger vorkommt) zu hell sein. Weiterhin kann es zu einem Kurzschluss kommen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber hier einen Riegel vorgeschoben.
Hier haben wir die Fakten für Sie nochmals zusammen getragen: Ist eine LED Beleuchtung verboten oder nicht?
Die Realität:
Liest man in Foren, hält sich die Mehrheit der Autofahrer nicht an diese Regel. Es wird einfach die Lampe gegen einen LED oder gegen eine Xenon ähnliche Lampe getauscht und die Sache ist erledigt. Sofern die Beleuchtung nicht zu aufdringlich ist, fährt man damit wohl auch lange gut. Das Thema LED-Kennzeichen ist bei vielen TÜV Prüfern und auch bei Polizisten längst bekannt. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, gibt es in einem Schadensfall auch Probleme mit dem Versicherungsschutz. Dies müssen Sie in Ihre Entscheidung immer mit einbeziehen.
Grundsätzlich gilt: Die Beleuchtung darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Kennzeichen müssen klar lesbar bleiben und das Licht sollte nicht farbig sondern weiss sein. Wie hell ist erlaubt?
Lesen Sie hier, welche Regelungen der Gesetzgeber getroffen hat.
Anders sieht es im Innenbereich des Fahrzeuges aus. Hier sind LED-Lampen, LED-Soffitten oder LED-Standlichter erlaubt. Diese dürfen allerdings nicht in den Verkehr scheinen.